Waffenerlass
Der Niedersächsische Waffenerlass für Schulen regelt den Umgang mit Waffen und waffenähnlichen Gegenständen an Schulen und dient der Gewährleistung von Sicherheit und Gewaltprävention. Das Mitführen solcher Gegenstände ist grundsätzlich verboten; bei Verstößen sind pädagogische und ggf. ordnungsrechtliche Maßnahmen vorgesehen.
Der Erlass kann online eingesehen und als PDF heruntergeladen werden und bildet eine verbindliche Grundlage für schulische Regelungen zum Schutz aller Beteiligten.
